Neue Regeleung zur Fainazierung der Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger
Mit nachstehendem Anschreiben wurden unsere Klienten über die neue Regelung informiert:
Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren, liebe Patienten,
um eine qualifizierte Pflege und Versorgung von älteren Menschen heute und auch in Zukunft sicherstellen zu können, müssen genügend qualifizierte Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Dies ist nur möglich, wenn eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen besteht und beständig Menschen zur Pflegefachkraft ausgebildet werden können.
Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, Ausbildungsplätze in der Altenpflege durch ein Umlagesystem zu finanzieren und die so genannte Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung erlassen. Sie hat zum Ziel, die Schaffung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege zu erleichtern, indem die Kosten für die Ausbildungsvergütungen nicht allein vom ausbildenden Betrieb, sondern solidarisch von allen in der Altenpflege tätigen Einrichtungen finanziert werden. Alle ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sind deshalb ab 1.2.2006 verpflichtet, einen bestimmten, vom Kommunalverband für Jugend und Soziales festgesetzten Betrag an diesen abzuführen. Ausbildende Einrichtungen erhalten einen Teil der von ihnen bezahlten Ausbildungsvergütung aus diesem Topf ersetzt.
Die Landesregierung ging bei ihren Überlegungen stets davon aus, dass es für die Pflegedienste und Pflegeheime aus betriebswirtschaftlichen Gründen unverzichtbar ist, die Kosten der Ausbildung über die Leistungsentgelte zu finanzieren.
Dies hat nun die Folge, dass wir ab 1.2. 2006 für die Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege in Baden-Württemberg einen Zuschlag von 0,32 Euro je Hausbesuch mit Ihrer Pflegekasse bzw. mit Ihnen abrechnen müssen. Der Zuschlag fällt jedoch nur für Hausbesuche mit grundpflegerischen Leistungen an. Für Hausbesuche mit ausschließlich hauswirtschaftlichen oder behandlungspflegerischen Leistungen wird kein Zuschlag fällig. Wenn Sie es wünschen, teilen wir Ihnen gerne mit, wie sich der Zuschlag ab Februar 2006 für Sie preislich auswirkt. Bitte wenden Sie sich an unsere Pflegedienstleiterin Frau Birgit Freyer, die Sie unter 0711/7973380 am besten in der Zeit von 9 :00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichen können.
Wir bitten um Verständnis für den Beschluss der Landesregierung und die damit für Sie verbundenen zusätzlichen Kosten. Im Hinblick auf die steigende Zahl älterer Menschen, den zunehmenden Pflegebedarf und die absehbaren Nachwuchsprobleme für soziale Berufe ist dieser Schritt zur Schaffung und zum Erhalt von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege und damit zur Sicherstellung einer auch künftig professionellen Pflege und Versorgung alter und kranker Menschen nötig geworden